aus der Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung:
„Am kommenden Montag findet Schule statt. Die Teilnahme am Unterricht richtet sich nach § 43 Schulgesetz. Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen besteht die Schulpflicht auch weiterhin (vorhersehbarer Grund). Den Erlass zur Teilnahme am Unterricht finden Sie hier ."
Besuch des Oberbürgermeisters Herr Dr. Keller
zu einem Gespräch mit Schülerinnen und Schülern
unserer Schule